Leistung · KG
Krankengymnastik. Bewegung, die wieder funktioniert.
Rückenschmerzen beim Aufstehen. Ein Knie, das nach der OP nicht mitmacht. Ein Nacken, der seit Wochen blockiert. Krankengymnastik ist die Grundlage fast jeder physiotherapeutischen Behandlung: aktiv, individuell und auf ein konkretes Ziel hin geplant.
Rezept vorhanden? Bringen Sie es zum ersten Termin mit. Ohne Rezept können Sie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler kommen.
Auf dieser Seite: Was ist Krankengymnastik · Wobei sie hilft · Formen · Ablauf · Ihr Rezept · Kosten · Häufige Fragen
Was ist Krankengymnastik?
Krankengymnastik ist eine aktive Therapieform: Sie bewegen sich selbst, wir leiten an, korrigieren und dosieren. Ziel ist immer, eine gestörte Funktion wiederherzustellen, Beweglichkeit, Kraft, Koordination, Stabilität.
Grundlage ist ein individueller Befund, kein Standardprogramm. Zwei Menschen mit derselben Diagnose bekommen nicht automatisch dieselbe Behandlung. Passive Techniken wie Mobilisation, Dehnung oder Massage kommen dazu, wenn sie den aktiven Teil vorbereiten.
Im Heilmittelkatalog heißt das Heilmittel inzwischen schlicht „Physiotherapie". Auf den meisten Rezepten steht weiter „Krankengymnastik" oder „KG". Gemeint ist dasselbe.
Der Erfolg entsteht nicht nur in der Praxis, sondern zwischen den Terminen, durch das Übungsprogramm für zu Hause.
Bei welchen Beschwerden hilft Krankengymnastik?
Rücken und Wirbelsäule
- Akute und chronische Rückenschmerzen
- Bandscheibenvorfall und -vorwölbung
- Ischiasbeschwerden
- ISG-Blockaden
- Skoliose und Haltungsschwächen
- Nach Wirbelsäulenoperationen
Nacken und Schulter
- Nackenverspannungen, HWS-Syndrom
- Schulter-Impingement, Kalkschulter
- Frozen Shoulder
- Beschwerden durch Bildschirmarbeit
- Nach Schleudertrauma
Hüfte, Knie und Fuß
- Arthrose
- Nach Gelenkersatz, Hüft- oder Knieprothese
- Meniskus- und Kreuzbandverletzungen
- Läuferknie, Achillessehnenbeschwerden
- Nach Bänderriss oder Bruch
Weitere Anwendungsbereiche
- Nach Operationen und langer Ruhigstellung allgemein
- Rheumatische Erkrankungen
- Neurologische Erkrankungen, dann meist als KG-ZNS
Welche Formen von Krankengymnastik gibt es?
- Allgemeine Krankengymnastik (KG). Der Standardfall bei orthopädischen und chirurgischen Beschwerden. Das ist diese Seite.
- Krankengymnastik am Gerät (KGG). Gezielter Muskelaufbau an medizinischen Trainingsgeräten, unter Aufsicht.
- KG-ZNS. Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage, etwa nach Bobath oder PNF, bei Schlaganfall, Parkinson oder MS.
- Manuelle Therapie. Ergänzende Technik zur Gelenkmobilisation, eigene Verordnung.
- Krankengymnastik als Hausbesuch. Wenn der Weg in die Praxis nicht möglich ist.
So läuft Ihre Behandlung ab
- Anamnese. Wir sprechen über Ihre Beschwerden, die Vorgeschichte, Ihren Alltag und Ihr Ziel.
- Befundaufnahme. Wir untersuchen Beweglichkeit, Kraft, Haltung und Schmerzverhalten und ordnen die ärztliche Diagnose funktionell ein.
- Behandlungsplan. Wir legen gemeinsam fest, worauf wir hinarbeiten.
- Behandlung. Aktive Übungen, ergänzt um manuelle Techniken. Dauer je nach Verordnung, in der Regel 20 Minuten, bei bestimmten Verordnungen länger.
- Übungen für zu Hause. Sie bekommen ein Programm, das zu Ihrem Alltag passt. Lieber wenige Übungen, die wirklich gemacht werden, als ein Zettel in der Schublade.
- Verlaufskontrolle. Wir prüfen regelmäßig, ob wir auf Kurs sind, und passen an.
Was Sie mitbringen sollten: Ihr Rezept (zum ersten Termin zwingend), bequeme Kleidung oder Sportsachen, ein Handtuch, Befunde, OP-Berichte oder Bildgebung, falls vorhanden, und die Befreiungsbescheinigung, falls Sie von der Zuzahlung befreit sind.
Ihr Rezept: Das sollten Sie wissen
- Wer verordnet? Haus- und Fachärztinnen. Bei Kiefergelenkbeschwerden auch Zahnärzte.
- Wie viele Einheiten? Die Anzahl je Verordnung richtet sich nach der Diagnosegruppe im Heilmittelkatalog. Häufig sind es sechs.
- Wann muss ich starten? Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, sofern auf dem Rezept kein späterer Termin vermerkt ist. Danach verfällt die Verordnung.
- Darf ich Termine ausfallen lassen? Eine Unterbrechung von mehr als 14 Tagen kann die Verordnung ungültig machen; Ausnahmen sind mit ärztlicher Begründung möglich. Sagen Sie uns früh Bescheid, wenn etwas dazwischenkommt.
- Langfristiger Heilmittelbedarf. Bei bestimmten schweren Diagnosen kann über einen längeren Zeitraum verordnet werden.
- Kein Rezept? Sie können jederzeit als Selbstzahlerin oder Selbstzahler zu uns kommen.
Was kostet Krankengymnastik?
- Gesetzlich versichert: Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Verordnung plus 10 % je Behandlung, sofern Sie nicht befreit sind.
- Zuzahlungsbefreiung: Bescheinigung der Krankenkasse mitbringen, dann entfällt der Eigenanteil.
- Privat versichert: Abrechnung nach Privatpreisliste, Erstattung je nach Tarif. Auch hier ist eine ärztliche Verordnung sinnvoll.
- Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits-, Wege- oder Schulunfall Abrechnung über die BG.
- Selbstzahler: Ohne Rezept möglich. Die Preise nennen wir Ihnen am Telefon.
Wo wir das anbieten
An allen drei Standorten: Bergkamen-Rünthe, Dortmund-Mitte und Dortmund-Klinikviertel. Rezepte gelten in jeder unserer Praxen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur KG.
Wie lange ist mein Rezept gültig?
Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, sofern kein anderer Termin auf dem Rezept steht. Melden Sie sich deshalb zügig bei uns, sobald Sie die Verordnung haben.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Rufen Sie uns an, wir nennen Ihnen den nächsten freien Termin. Bei dringenden Fällen, etwa direkt nach einer Operation, finden wir meist eine Lösung.
Wie lange dauert eine Behandlung?
In der Regel 20 Minuten. Bei bestimmten Verordnungen wie KG-ZNS oder Krankengymnastik am Gerät sind es 30 bis 60 Minuten.
Wie oft sollte ich kommen?
Üblich sind ein bis zwei Termine pro Woche. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir nach dem Befund.
Tut Krankengymnastik weh?
In der Regel nicht. Bei stark verspannter Muskulatur oder eingeschränkten Gelenken kann es vorübergehend unangenehm sein. Wir arbeiten immer innerhalb Ihrer Schmerzgrenze; sagen Sie uns, wenn es zu viel wird.
Was ziehe ich an?
Bequeme Kleidung, in der Sie sich frei bewegen können. Für Behandlungen am Rücken oder an der Schulter ist es hilfreich, wenn die Region zugänglich ist.
Kann ich ohne Rezept kommen?
Ja, als Selbstzahlerin oder Selbstzahler jederzeit. Für die Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Bitte sagen Sie möglichst frühzeitig ab, am besten telefonisch. Bedenken Sie außerdem, dass längere Unterbrechungen die Gültigkeit Ihrer Verordnung gefährden können.
Bekomme ich Übungen für zu Hause?
Ja. Das Heimprogramm ist fester Bestandteil der Behandlung und für den Erfolg entscheidend.
Termin
Termin vereinbaren.
Rezept bitte zum ersten Termin mitbringen. Sagen Sie uns am Telefon, was darauf steht, dann planen wir die passende Behandlungsdauer ein.
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Hinweis: Diese Seite beschreibt, was wir anbieten und wie es abläuft. Sie ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Beratung. Ob eine Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll und verordnungsfähig ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Angaben zu Fristen, Verordnungs- mengen und Zuzahlung entsprechen dem Stand September 2026.