Leistung · Hausbesuch
Physiotherapie als Hausbesuch. Wir kommen zu Ihnen.
Wenn der Weg in die Praxis nicht möglich ist, behandeln wir Sie zu Hause. Mit ärztlicher Verordnung rechnen wir den Hausbesuch über die Krankenkasse ab. Ein Anruf reicht, um zu klären, ob es passt. Auch für Angehörige.
Halten Sie das Rezept bereit, wenn Sie anrufen. Auf der Verordnung muss das Feld „Hausbesuch" angekreuzt sein.
Wann ist ein Hausbesuch möglich?
Ein Hausbesuch ist vorgesehen, wenn der Weg in die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Typische Situationen:
- Nach Operationen an Hüfte, Knie, Wirbelsäule oder Schulter
- Nach Schlaganfall, bei Parkinson, MS oder anderen neurologischen Erkrankungen
- Nach Stürzen, Brüchen oder bei starker Gangunsicherheit
- Bei fortgeschrittener Demenz
- Bei Bettlägerigkeit oder Pflegegrad
- Bei Lymph- oder Lipödem mit eingeschränkter Mobilität
- In der Palliativsituation
- Behandlung in Pflegeheimen und Senioreneinrichtungen
Entscheidend ist nicht der Wunsch nach Bequemlichkeit, sondern die medizinische Notwendigkeit. Ob sie vorliegt, entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt.
Das muss auf dem Rezept stehen
- Auf der Heilmittelverordnung muss das Feld „Hausbesuch" ausdrücklich angekreuzt sein.
- Ein normales Rezept ohne dieses Kreuz berechtigt nicht zum Hausbesuch; wir dürfen dann nicht zu Ihnen fahren.
- Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt gezielt darauf an, bevor das Rezept ausgestellt wird. Verordnen dürfen Haus- und Fachärzte.
- Bei Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern läuft die Verordnung in der Regel über die betreuende Hausarztpraxis.
Unsicher, ob Ihr Rezept passt? Rufen Sie uns an und lesen Sie uns vor, was draufsteht. Wir sagen Ihnen in einer Minute, ob es so funktioniert.
Welche Behandlungen bieten wir zu Hause an?
Möglich ist:
- Krankengymnastik
- Manuelle Therapie
- Manuelle Lymphdrainage und Kompressionsbandagierung
- Neurologische Physiotherapie nach Schlaganfall, bei MS oder Parkinson
- Massage
- Gangschulung und Sturzprophylaxe im echten Wohnumfeld
- Anleitung von Angehörigen für Lagerung, Transfer und Übungen
- Beratung zu Hilfsmitteln und zur Wohnraumanpassung
Nicht möglich: Training an medizinischen Geräten (KGG), das ist an die Praxisausstattung gebunden, und bestimmte apparative Anwendungen.
Ein ehrliches Plus: Zu Hause sehen wir die tatsächliche Situation, Treppen, Türschwellen, Badezimmer, Bett. Übungen und Empfehlungen lassen sich dadurch viel genauer auf den Alltag zuschneiden als in der Praxis.
Unser Einzugsgebiet
Wir fahren Hausbesuche von unseren drei Praxen aus: von Bergkamen-Rünthe in Bergkamen und die umliegenden Orte, von Dortmund-Mitte und dem Klinikviertel im Dortmunder Stadtgebiet.
Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem nach, je nach Auslastung ist mehr möglich.
So läuft es ab
- Anruf. Sie oder Ihre Angehörigen melden sich bei uns. Wir klären Rezept, Ort und Dringlichkeit.
- Terminvereinbarung. Wir vereinbaren einen festen Wochentag und ein Zeitfenster, meist als feste Serie.
- Erster Termin. Befund, Gespräch über Ziele, Blick auf die Wohnsituation.
- Behandlung. Dauer je nach Verordnung, in der Regel 20 bis 30 Minuten.
- Angehörige einbeziehen. Auf Wunsch zeigen wir Übungen, Lagerung und Transfer.
Was Sie vorbereiten können: einen freien Platz von etwa zwei Quadratmetern, eine feste Unterlage (Bett oder Sofa genügt meist), ein Handtuch, bequeme Kleidung. Haustiere während der Behandlung in einem anderen Raum. Sagen Sie uns, wenn die Klingel nicht funktioniert oder ein Pflegedienst den Zugang regelt.
Kosten und Zuzahlung
- Gesetzlich versichert: Die Krankenkasse übernimmt die Behandlung sowie Hausbesuchspauschale und Wegegeld. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Verordnung plus 10 % je Behandlung; auf Hausbesuchspauschale und Wegegeld ist ebenfalls eine anteilige Zuzahlung zu leisten.
- Befreiung: Wer von der Zuzahlung befreit ist, legt die Befreiungsbescheinigung vor.
- Privat versichert: Abrechnung nach Privatpreisliste zuzüglich Wegegeld, Erstattung je nach Tarif.
- Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall Abrechnung über die BG.
- Selbstzahler: Auf Anfrage möglich, Preise nennen wir Ihnen am Telefon.
Wo wir das anbieten
An allen drei Standorten: Bergkamen-Rünthe, Dortmund-Mitte und Dortmund-Klinikviertel. Rezepte gelten in jeder unserer Praxen.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Hausbesuch.
Wie bekomme ich ein Rezept für einen Hausbesuch?
Sprechen Sie Ihre Haus- oder Fachärztin gezielt darauf an. Wichtig ist, dass auf der Verordnung das Feld „Hausbesuch" angekreuzt ist.
Kostet der Hausbesuch extra?
Für gesetzlich Versicherte werden Hausbesuchspauschale und Wegegeld von der Krankenkasse übernommen. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht befreit sind.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Hausbesuche sind an feste Touren gebunden, deshalb ist die Wartezeit oft etwas länger als in der Praxis. Bei dringenden Fällen nach Klinikentlassung rufen Sie uns bitte direkt an.
Behandeln Sie auch in Pflegeheimen?
Ja. Wir kommen in Pflegeheime und Senioreneinrichtungen in unserem Einzugsgebiet.
Können Angehörige dabei sein?
Ja, das ist ausdrücklich erwünscht. Wir zeigen Ihnen gern Übungen und Handgriffe für den Alltag.
Brauche ich spezielle Geräte zu Hause?
Nein. Wir bringen mit, was wir benötigen. Ein freier Platz und eine feste Unterlage genügen.
Bekomme ich einen festen Termin?
Wir arbeiten mit festen Wochentagen und Zeitfenstern. Da wir mehrere Patientinnen und Patienten nacheinander besuchen, kann sich die genaue Uhrzeit im Tagesverlauf etwas verschieben; wir melden uns, wenn es deutlich abweicht.
Was ist, wenn ich einen Termin absagen muss?
Bitte sagen Sie möglichst frühzeitig ab, am besten telefonisch am Vortag.
Termin
Termin vereinbaren.
Halten Sie das Rezept bereit, wenn Sie anrufen. Angehörige, die tagsüber nicht telefonieren können, nutzen das Kontaktformular.
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Hinweis: Diese Seite beschreibt, was wir anbieten und wie es abläuft. Sie ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Beratung. Ob eine Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll und verordnungsfähig ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Angaben zu Fristen, Verordnungs- mengen und Zuzahlung entsprechen dem Stand September 2026.