Leistung
KG Krankengymnastik.
Die häufigste Verordnung überhaupt, und die mit dem größten Spielraum. Was Sie bei uns tun, hängt davon ab, was auf dem Rezept steht und was Sie erreichen wollen.
Was das ist
Krankengymnastik ist Bewegungstherapie. Ein Teil davon machen Sie selbst, geführt, korrigiert, gesteigert. Einen anderen Teil machen wir an Ihnen: Gelenke bewegen, die sich gerade nicht selbst bewegen lassen, Muskulatur lockern, die dagegen arbeitet.
Ziel ist immer dasselbe: Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Ausdauer so weit wiederherzustellen, dass Sie im Alltag wieder zurechtkommen. Was das konkret heißt, ist bei einer Bandscheibe etwas anderes als nach einer Knie-Operation.
Wann sie helfen kann
Ärztinnen und Ärzte verordnen Krankengymnastik unter anderem bei:
- Rücken- und Nackenbeschwerden
- Zustand nach Operationen an Gelenken oder Wirbelsäule
- Gelenkverschleiß und eingeschränkter Beweglichkeit
- Muskulärer Schwäche und Fehlbelastung
- Haltungsbedingten Beschwerden
Ob eine Behandlung in Ihrem Fall sinnvoll ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Wir sagen Ihnen gern vorab, was Sie erwartet.
Wie es abläuft
Beim ersten Termin sehen wir uns an, was geht und was nicht, und besprechen, worauf wir hinarbeiten. Danach folgt eine Reihe von Terminen, deren Anzahl auf Ihrer Verordnung steht. Zwischen zwei Terminen sollten nicht mehr als 14 Tage liegen, sonst gilt die Behandlungsserie als unterbrochen.
Was Sie mitbringen
Die Verordnung, Ihre Versichertenkarte und Kleidung, in der Sie sich bewegen können. Beginnen müssen Sie innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum, danach verfällt das Rezept.
Termin
Sprechen wir darüber.
Ob diese Behandlung für Sie infrage kommt, klären wir am schnellsten im Gespräch. Sagen Sie uns gern, was auf dem Rezept steht.